Zuständigkeitsordnung
Vorsitzender:
- Repräsentation des Sängerkreises
- Repräsentation im Innenbereich und in der Öffentlichkeit
- Kontaktpflege zum Landkreis und zu den Städten und Gemeinden
- Empfänger aller Zuschriften
- Erledigung der allgemeinen Korrespondenz
- Betreuung der Mitgliedschöre
- Ansprechpartner für allgemeine Fragen
- Durchführung der Ehrungen
- Terminkoordination
- Vorbereitung und Durchführung der Kreissängertage
(Tagesordnung, Referenten, Gäste, Gastgeber) - Koordination der Vorstandsarbeit
- Ansetzen von Vorstandssitzungen, Festlegung der Tagesordnung, Festlegung des Tagungslokals.
- Kontakte zum DCV und CV NRW
- Teilnahme an Tagungen
Kontaktpflege in jeder nur möglichen Form.
1. Stellvertretender Vorsitzender:
- Nach Absprache Vertreter des Vorsitzenden, unterstützt ihn im Verhinderungsfall in der Erfüllung seiner Aufgaben nach innen und außen
(öffentl. Veranstaltungen, Ehrungen usw.) - Entgegennahme und Bearbeitung von Ehrungsanträgen
2. Stellvertretender Vorsitzender:
- Nach Absprache Vertreter des Vorsitzenden, unterstützt ihn im Verhinderungsfall in der Erfüllung seiner Aufgaben nach innen und außen
(öffentl. Veranstaltungen, Ehrungen usw.) - Ansprechpartner in Fragen der Sponsoring – Verträge mit den Sparkassen unseres Sängerkreises
- Bearbeitung der Anträge für Seminare des SK
- Klärung von Versicherungsfragen
- Bearbeiten der Seminar – Anträge der Mitgliedschöre
Kreisgeschäftsführer:
- Erstellen aller Protokolle
- Erstellen des Jahresgeschäftsberichtes
- Überwachen und unterstützen bei der jährlichen Online-Bestandserhebung
- Datenpflege
- Kontaktpflege u. Zusammenarbeit mit dem Web – Master des SK.
- Pressereferent:
- Verbindung und Kontaktpflege zwischen SK und Presse
- Erstellen und veröffentlichen von Veranstaltungshinweisen und -Berichten in Absprache mit dem Vorsitzenden.
- Erstellen und veröffentlichen von Hinweisen und Abhandlungen über Vereins- und Chorfragen in Absprache mit dem Vorsitzenden
- Einladung der Presse zu allen geeigneten Veranstaltungen des SK mit Vorbereitung und Überlassung aussagekräftiger Informations-Unterlagen.
- Kontaktpflege gegenüber dem CV NRW
Kreisschatzmeisterin:
- Verwaltung der Geldmittel aus Beiträgen, Zuschüssen, Spenden usw.
- Erstellen der Beitragsrechnungen für die Mitgliedschöre
- Überwachung der Eingänge und der Außenstände
- Zahlungsverkehr mit DCV und CV NRW
- Regulierung der anfallenden Rechnungen und Abrechnungen nach Prüfung auf Angemessenheit und sachlichen Zusammenhang
- Veranlassung der jährlichen Kassenprüfung, nach Erstellen des Kassenberichtes, Erläuterung des Kassenberichtes in Absprache mit dem Vorsitzenden.
- Abwicklung aller außerordentlichen Ausgaben, die sich mit DCV und CV NRW oder aus Beschlüssen des Vorstandes ergeben
- Begutachtung aller Beschlüsse des Vorstandes mit finanziellen Folgen auf Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Zielsetzung in Absprache mit dem Vorsitzenden.
Kreischorleiter und Stellvertretender Kreischorleiter:
- Betreuung der Chöre und Chorleiter in allen musikalischen Fragen und Anforderungen
- Fortbildung der Chorleiter und Vize – Chorleiter in Absprache mit dem Vorsitzenden
- Vorbereitung und Durchführung der D – Lehrgänge
- Vertretung des Sängerkreises im musikalischen Bereich in Absprache mit dem Vorsitzenden gegenüber dem DCV und dem CV NRW
- Ehrung von Chorleitern in Absprache mit dem Vorsitzenden
Kreisjugendreferent und Kreisjugendchorleiter:
- Betreuung der Kinder- und Jugendchöre im SK
- Betreuung der Sängerjugend in den Mitgliedschören
- Ansprechpartner für allgemeine Fragen der Kreissängerjugend
- Vorbereitung und Durchführung der Kreissängerjugendtage
- Koordination der Termine der Kreissängerjugend
(Herbstfest, Workshops usw.)
- Kontakte zur Sängerjugend im CV NRW e.V.
- Teilnahme an Jugend-Ausschuss-Tagungen
- Kontaktpflege in jeder nur möglichen Form
- Vertretung des SK im Kreisjugendring Olpe
- Betreuung der Chöre und Chorleiter in allen musikalischen Fragen und Anforderungen